Rechtsprechung
   VGH Bayern, 12.11.2013 - 8 C 13.313   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,34121
VGH Bayern, 12.11.2013 - 8 C 13.313 (https://dejure.org/2013,34121)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.11.2013 - 8 C 13.313 (https://dejure.org/2013,34121)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. November 2013 - 8 C 13.313 (https://dejure.org/2013,34121)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,34121) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung außergerichtlicher Kosten für einen privaten Sachverständigen im wasserrechtlichen Verfahren bei gutachtlicher Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts als amtlicher Sachverständiger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 103 ff.; VwGO § 162 Abs. 1; VwGO § 164
    Erstattung außergerichtlicher Kosten für einen privaten Sachverständigen im wasserrechtlichen Verfahren bei gutachtlicher Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts als amtlicher Sachverständiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (18)

  • VG München, 15.11.2011 - M 2 K 10.3688

    Planfeststellung; Hochwasserrückhaltebecken; Planungshoheit; Darstellungen des

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2013 - 8 C 13.313
    "Die gemäß Ziffer II. des Urteils des Verwaltungsgerichts München vom 15. November 2011 (Az. M 2 K 10.3688) zu erstattenden notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin werden auf 4.034,65 EUR festgesetzt; im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.".

    Auf ihre Klage hat das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 15. November 2011 (Az. M 2 K 10.3688) dem Hilfsantrag stattgegeben und festgestellt, dass der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig ist und nicht vollzogen werden darf; hinsichtlich des auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses gerichteten Hauptantrags hat das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen (Ziff. I. des Urteilsausspruchs).

  • VGH Bayern, 27.07.2011 - 22 M 10.2119

    Festsetzung eines Wasserschutzgebiets; Kosten für einen privaten Sachverständigen

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2013 - 8 C 13.313
    Hierzu wird ein Betroffener häufig ohne Hinzuziehung eines privaten Sachverständigengutachtens nicht in der Lage sein, weil ihm die besonderen Fachkenntnisse der staatlichen Seite fehlen, um fachspezifische Äußerungen des Wasserwirtschaftsamts infrage zu stellen (vgl. BayVGH, B.v. 22.7.2000 - 22 C 00.1767 - juris Rn. 9 ff.; B.v. 27.7.2011 - 22 M 10.2119 - juris Rn. 8).

    Abzustellen ist auch hier auf den Zeitpunkt der die Aufwendungen verursachenden Handlung; ohne Belang ist, ob sich die Handlung im Nachhinein als unnötig herausstellt (vgl. BVerwG vom 8.10.2008 - 4 KSt 2000/08 u.a. - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 27.7.2011 - 22 M 10.2119 - juris Rn. 10).

  • BVerfG, 11.05.2009 - 1 BvR 1517/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Beratungshilfe erfolgreich

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2013 - 8 C 13.313
    Die Einholung eines Privatgutachtens durch eine Partei ist - aus Gründen des aus dem Rechtsstaatsgebot und dem allgemeinen Gleichheitssatz folgenden Grundsatzes der prozessualen Chancen- und Waffengleichheit zwischen den Verfahrensbeteiligten (vgl. BVerfG, B.v. 25.7.1979 - 2 BvR 878/74 - BVerfGE 52, 131/144, 156; B.v. 11.5.2009 - 1 BvR 1517/08 - NJW 2009, 3417/3419) - ausnahmsweise nur dann als notwendig anzuerkennen, wenn die Partei mangels genügender eigener Sachkunde ihr Begehren tragende Behauptungen nur mithilfe eines Privatgutachtens darlegen oder unter Beweis stellen kann.
  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2013 - 8 C 13.313
    Die Einholung eines Privatgutachtens durch eine Partei ist - aus Gründen des aus dem Rechtsstaatsgebot und dem allgemeinen Gleichheitssatz folgenden Grundsatzes der prozessualen Chancen- und Waffengleichheit zwischen den Verfahrensbeteiligten (vgl. BVerfG, B.v. 25.7.1979 - 2 BvR 878/74 - BVerfGE 52, 131/144, 156; B.v. 11.5.2009 - 1 BvR 1517/08 - NJW 2009, 3417/3419) - ausnahmsweise nur dann als notwendig anzuerkennen, wenn die Partei mangels genügender eigener Sachkunde ihr Begehren tragende Behauptungen nur mithilfe eines Privatgutachtens darlegen oder unter Beweis stellen kann.
  • BVerwG, 03.03.2011 - 9 A 8.10

    Planauslegung; Anstoßfunktion; Gutachten; Ausführungsplanung; informelles

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2013 - 8 C 13.313
    Das Privatgutachten setzt sich aus wasserwirtschaftlicher Sicht mit jedenfalls nicht von vornherein als ungeeignet oder neben der Sache liegend zu qualifizierenden Ausführungen mit den in der "Machbarkeitsstudie" untersuchten drei Alternativen für einen wirksamen Hochwasserschutz für diese Gemeinden und zur Frage des Standorts des streitbefangenen Hochwasserrückhaltebeckens auseinander und nimmt zu möglichen alternativen Standorten für eine Hochwasserrückhaltung auch unter Berücksichtigung der bautechnischen Ausführung und von Auswirkungen auf Naturschutz und Landschaftsbild Stellung (zu den Anforderungen an eine sachgerechte Alternativenprüfung vgl. BVerwG, U.v. 3.3.2011 - 9 A 8/10 - BVerwGE 139, 150 Rn. 65 f.; U.v. 10.10.2012 - 9 A 19/11 - NVwZ 2013, 649 Rn. 56).
  • BVerwG, 10.10.2012 - 9 A 19.11

    Verkehrsprognose; Modellprognose; Bundesverkehrswegeplanung; Fernverkehrsmatrix;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2013 - 8 C 13.313
    Das Privatgutachten setzt sich aus wasserwirtschaftlicher Sicht mit jedenfalls nicht von vornherein als ungeeignet oder neben der Sache liegend zu qualifizierenden Ausführungen mit den in der "Machbarkeitsstudie" untersuchten drei Alternativen für einen wirksamen Hochwasserschutz für diese Gemeinden und zur Frage des Standorts des streitbefangenen Hochwasserrückhaltebeckens auseinander und nimmt zu möglichen alternativen Standorten für eine Hochwasserrückhaltung auch unter Berücksichtigung der bautechnischen Ausführung und von Auswirkungen auf Naturschutz und Landschaftsbild Stellung (zu den Anforderungen an eine sachgerechte Alternativenprüfung vgl. BVerwG, U.v. 3.3.2011 - 9 A 8/10 - BVerwGE 139, 150 Rn. 65 f.; U.v. 10.10.2012 - 9 A 19/11 - NVwZ 2013, 649 Rn. 56).
  • BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 277/05

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch Ablehnung der

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2013 - 8 C 13.313
    Dies kann etwa der Fall sein, wenn das Gutachten erforderlich ist, um mit einiger Aussicht auf Erfolg das Gericht zu einer förmlichen Beweisaufnahme zu veranlassen (vgl. BVerfG, B.v. 16.12.2002 - 2 BvR 2099/01 - NJW 2003, 1443/1444 f.; B.v. 12.9.2005 - 2 BvR 277/05 - NJW 2006, 136/137; Neumann in Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 3. Aufl. 2010, § 162 Rn. 37 f.).
  • VGH Bayern, 21.01.2013 - 8 ZB 11.2030

    Duldung einer Trinkwasserleitung in einem als nicht ausgebauter öffentlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2013 - 8 C 13.313
    Will ein Beteiligter die Sachverständigenaussagen des Wasserwirtschaftsamts ernsthaft erschüttern, bedarf es daher eines qualifizierten Vortrags, der sich nicht nur in ausreichendem Maß mit dem behördlichen Gutachten auseinandersetzt, sondern auch schlüssig aufzeigt, warum das dort gefundene Ergebnis nicht als vertretbar angesehen werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - BayVBl 2012, 47/48; B.v. 24.11.2011 - 8 ZB 11.594 - juris Rn. 11; B.v. 21.1.2013 - 8 ZB 11.2030 - ZfW 2013, 176/177; B.v. 11.1.2013 - 8 ZB 12.326 - juris Rn. 13).
  • BVerfG, 16.12.2002 - 2 BvR 2099/01

    Zum Gebühren- und Auslagenerstattungsanspruch des Pflichtverteidigers

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2013 - 8 C 13.313
    Dies kann etwa der Fall sein, wenn das Gutachten erforderlich ist, um mit einiger Aussicht auf Erfolg das Gericht zu einer förmlichen Beweisaufnahme zu veranlassen (vgl. BVerfG, B.v. 16.12.2002 - 2 BvR 2099/01 - NJW 2003, 1443/1444 f.; B.v. 12.9.2005 - 2 BvR 277/05 - NJW 2006, 136/137; Neumann in Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 3. Aufl. 2010, § 162 Rn. 37 f.).
  • BVerwG, 11.04.2001 - 9 KSt 2.01

    Erstattungsfähige Kosten; zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2013 - 8 C 13.313
    Offensichtlich ungeeignete Gutachten, die zu für den Rechtsstreit nicht entscheidungserheblichen Fragen Stellung nehmen oder sonst nicht geeignet sind, den Sachvortrag des Betroffenen hinreichend zu substanziieren und die Ermittlungen des Gerichts von Amts wegen zu beeinflussen, sind nicht erstattungsfähig (vgl. BVerwG, B.v. 11.4.2001 - 9 KSt 2/01 - NVwZ 2001, 919; B.v. 8.10.2008 - 4 KSt 2000/08 - juris Rn. 4; B.v. 20.4.2010 - 9 KSt 19/09 u.a. - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 48; BayVGH, B.v. 28.6.2011 - 8 M 11.40017 - juris Rn. 7 ff.; VGH BW, B.v. 22.12.2009 - 5 S 1904/09 - RdL 2010, 76).
  • VGH Bayern, 02.05.2011 - 8 ZB 10.2312

    Bedeutung von Auskünften und Gutachten der Wasserwirtschaftsämter in

  • VGH Bayern, 19.07.2013 - 8 ZB 12.403

    Der Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens mit einem Schutzniveau unterhalb eines

  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.2009 - 5 S 1904/09

    Kostenfestsetzung - Zur Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für Privatgutachten

  • VGH Bayern, 24.11.2011 - 8 ZB 11.594

    Wasserrechtliche Plangenehmigung; Fischereirecht; Aufklärungspflicht; Beweiswert

  • VGH Bayern, 19.09.2013 - 8 ZB 11.1052

    Wasserrechtliche Planfeststellung, Hochwasserschutzmaßnahmen, Präklusion,

  • VGH Bayern, 11.01.2013 - 8 ZB 12.326

    Berufungszulassung (abgelehnt), Gewässerunterhaltung,Sonderunterhaltungslast,

  • VGH Bayern, 28.06.2011 - 8 M 11.40017

    Kostenerinnerung; Erstattungsfähigkeit der Kosten von Privatgutachten

  • VGH Bayern, 22.07.2000 - 22 C 00.1767
  • VGH Bayern, 19.03.2014 - 2 M 13.1729

    Kosten für einen privaten Sachverständigen einer Partei

    Die Einholung eines Privatgutachtens durch eine Partei ist - aus Gründen des aus dem Rechtsstaatsgebot und dem allgemeinen Grundsatz Gleichheitsgrundsatz folgenden Grundsatzes der prozessualen Chancen- und Waffengleichheit zwischen den Verfahrensbeteiligten (vgl. BVerfG, B.v. 25.7.1979 - 2 BvR 878/74 - BVerfGE 52, 131/144, 156; B.v. 11.5.2009 - 1 BvR 1517/08 - NJW 2009, 3417/3419; BayVGH, B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - juris) - ausnahmsweise nur dann als notwendig anzuerkennen, wenn die Partei mangels genügender eigener Sachkunde ihr Begehren tragende Behauptungen nur mithilfe eines Privatgutachtens darlegen oder unter Beweis stellen kann.

    Dies kann etwa der Fall sein, wenn das Gutachten erforderlich ist, um mit einiger Aussicht auf Erfolg das Gericht zu einer förmlichen Beweisaufnahme zu veranlassen (vgl. BVerfG, B.v. 16.12.2002 - 2 BvR 2099/01 - NJW 2003, 1443/1444; B.v. 12.9.2005 - 2 BvR 277/05 - NJW 2006, 136/137; BayVGH, B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - juris).

    Da sie auf jahrelanger Bearbeitung eines bestimmten Gebiets und nicht nur auf der Auswertung von Aktenvorgängen im Einzelfall beruhen, haben sie grundsätzlich ein wesentlich höheres Gewicht als Expertisen von privaten Fachinstituten (ständige Rechtsprechung, BayVGH, B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - juris; B.v. 27.7.2011 - 22 M 10.2119 - juris).

    Will ein Beteiligter die Sachverständigenaussagen des Wasserwirtschaftsamts ernsthaft erschüttern, bedarf es daher eines qualifizierten Vortrags, der sich nicht nur in ausreichendem Maß mit dem behördlichen Gutachten auseinandersetzt, sondern auch schlüssig aufzeigt, warum das dort gefundene Ergebnis nicht als vertretbar angesehen werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - juris; B.v. 27.7.2011 - 22 M 10.2119 - juris).

    Hierzu wird ein Betroffener häufig ohne Hinzuziehung eines privaten Sachverständigengutachtens nicht in der Lage sein, weil ihm die besonderen Fachkenntnisse der staatlichen Seite fehlen, um fachspezifische Äußerungen des Wasserwirtschaftsamts in Frage zu stellen (vgl. BayVGH, B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - juris; B.v. 27.7.2011 - 22 M 10.2119 - juris).

  • VGH Bayern, 19.03.2014 - 2 M 13.1730

    Kosten für einen privaten Sachverständigen einer Partei

    Die Einholung eines Privatgutachtens durch eine Partei ist - aus Gründen des aus dem Rechtsstaatsgebot und dem allgemeinen Grundsatz Gleichheitsgrundsatz folgenden Grundsatzes der prozessualen Chancen- und Waffengleichheit zwischen den Verfahrensbeteiligten (vgl. BVerfG, B.v. 25.7.1979 - 2 BvR 878/74 - BVerfGE 52, 131/144, 156; B.v. 11.5.2009 - 1 BvR 1517/08 - NJW 2009, 3417/3419; BayVGH, B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - juris) - ausnahmsweise nur dann als notwendig anzuerkennen, wenn die Partei mangels genügender eigener Sachkunde ihr Begehren tragende Behauptungen nur mithilfe eines Privatgutachtens darlegen oder unter Beweis stellen kann.

    Dies kann etwa der Fall sein, wenn das Gutachten erforderlich ist, um mit einiger Aussicht auf Erfolg das Gericht zu einer förmlichen Beweisaufnahme zu veranlassen (vgl. BVerfG, B.v. 16.12.2002 - 2 BvR 2099/01 - NJW 2003, 1443/1444; B.v. 12.9.2005 - 2 BvR 277/05 - NJW 2006, 136/137; BayVGH, B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - juris).

    Da sie auf jahrelanger Bearbeitung eines bestimmten Gebiets und nicht nur auf der Auswertung von Aktenvorgängen im Einzelfall beruhen, haben sie grundsätzlich ein wesentlich höheres Gewicht als Expertisen von privaten Fachinstituten (ständige Rechtsprechung, BayVGH, B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - juris; B.v. 27.7.2011 - 22 M 10.2119 - juris).

    Will ein Beteiligter die Sachverständigenaussagen des Wasserwirtschaftsamts ernsthaft erschüttern, bedarf es daher eines qualifizierten Vortrags, der sich nicht nur in ausreichendem Maß mit dem behördlichen Gutachten auseinandersetzt, sondern auch schlüssig aufzeigt, warum das dort gefundene Ergebnis nicht als vertretbar angesehen werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - juris; B.v. 27.7.2011 - 22 M 10.2119 - juris).

    Hierzu wird ein Betroffener häufig ohne Hinzuziehung eines privaten Sachverständigengutachtens nicht in der Lage sein, weil ihm die besonderen Fachkenntnisse der staatlichen Seite fehlen, um fachspezifische Äußerungen des Wasserwirtschaftsamts in Frage zu stellen (vgl. BayVGH, B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - juris; B.v. 27.7.2011 - 22 M 10.2119 - juris).

  • VG München, 11.02.2019 - M 8 M 18.3067

    Privatgutachten als notwendige Aufwendungen

    Hierzu wird ein Betroffener häufig ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen nicht in der Lage sein, weil ihm die besondere Fachkenntnis der staatlichen Seite fehlt, um fachspezifische Äußerungen seitens der Behörde in Frage zu stellen (vgl. BayVGH, B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - juris Rn.13; BayVGH, B. v. 27.7.2011 - 22 M 10.2119 - juris Rn. 8 m. w. N.; BayVGH, B.v. 22.7.2000 - 22 C 00.1767 - juris Rn. 9 ff.).

    Die Einholung eines Privatgutachtens durch eine Partei ist ausnahmsweise dann als notwendig anzuerkennen, wenn das Gutachten erforderlich ist, um mit einiger Aussicht auf Erfolg das Gericht zu einer förmlichen Beweisaufnahme zu veranlassen (vgl. BVerfG, B.v. 16.12.2002 - 2 BvR 2099/01 -, NJW 2003, 1443; B.v. 12.9.2005 - 2 BvR 277/05 -, NJW 2006, 136; BayVGH, B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - juris Rn. 12).

    Die Prozesssituation hat die Teilnahme herausgefordert (BayVGH, B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - juris Rn. 20).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2015 - 3 S 2432/14

    Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für die Einholung eines Privatgutachtens

    Zudem ist der jeweilige Verfahrensstand zu beachten: Die Prozesssituation muss aus ex-ante Sicht (vgl. dazu Bay. VGH, Beschl. v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - JurBüro 2014, 309; Olbertz, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand März 2014, § 162 Rn. 15 u. 29) die Einholung des Gutachtens herausfordern (sog. "prozessuale Notlage") und der Inhalt des eingeholten Gutachtens muss auf die Förderung des anhängigen Verfahrens zugeschnitten sein (BVerwG, Beschl. v. 20.4.2010 - 9 KSt 19.09 u. a. - juris; Beschl. v. 11.4.2001 - 9 KSt 2.01 - NVwZ 2001, 919; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.9.2013 - 3 S 1582/13 - Beschl. v. 22.12.2009 - 5 S 1904/09 - VBlBW 2010, 205).

    Da zur Bestimmung, ob die Einholung eines Gutachtens zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig war, auf die ex-ante-Sicht abzustellen ist (vgl. dazu nochmals Bay. VGH, Beschl. v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - JurBüro 2014, 309; Olbertz, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand März 2014, § 162 Rn. 15 u. 29), ist das jedoch ebenso unerheblich, wie der Umstand, dass das Verwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 5.3.2012 auf den Inhalt des Gutachtens verwiesen hat (vgl. S. 12 des Beschlussabdrucks).

  • VGH Bayern, 21.06.2023 - 8 A 21.40036

    Erfolglose Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss für eine Ortsumfahrung

    Hierzu wird ein Betroffener aus eigener Sachkunde, d.h. ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen, häufig nicht in der Lage sein (vgl. BayVGH, B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - JurBüro 2014, 309 = juris Rn. 13; vgl. auch BVerfG, B.v. 12.9.2005 - 2 BvR 277/05 - NJW 2006, 136 = juris Rn. 23).
  • VG Ansbach, 12.08.2015 - AN 9 S 15.01274

    Einstweiliger Rechtsschutz; Nachbarklage gegen Baugenehmigung im

    Die Notwendigkeit weiterer Begutachtung ist lediglich dann gegeben, wenn sich dem Gericht der Eindruck aufdrängen muss, dass das Gutachten des Wasserwirtschaftsamts unvollständig oder widersprüchlich ist, auf einem fehlerhaften Sachverhalt beruht, der Gutachter nicht hinreichend sachkundig oder parteilich war, oder ein anderer Gutachter erkennbar über überlegene Forschungsmittel verfügt (vgl. aus der jüngsten Rechtsprechung BayVGH, B.v. 4.2.2014 - 8 CS 13.1842 - juris; B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - BayVBl 2012, 47/48; B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - B.v. 19.9.2013 - 8 ZB 11.1052 - B.v. 9.1.2014 - 8 ZB 12.1264 - jeweils juris).
  • VG Regensburg, 10.09.2014 - RN 8 M 14.468

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten.

    Offensichtlich ungeeignete Gutachten, die zu für den Rechtsstreit nicht entscheidungserheblichen Fragen Stellung nehmen oder sonst nicht geeignet sind, den Sachvortrag des Betroffenen hinreichend zu substantiieren und die Ermittlungen des Gerichts von Amts wegen zu beeinflussen, sind nicht erstattungsfähig (zum Ganzen BayVGH, B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - juris Rn. 12 m.w.N.; vgl. auch BayVGH, B.v. 27.7.2011 - 22 M 10.2119 - juris Rn. 7 f.).

    Hierzu wird ein Betroffener häufig ohne Hinzuziehung eines privaten Sachverständigen nicht in der Lage sein, weil ihm die besonderen Fachkenntnisse der staatlichen Seite fehlen, um die fachspezifischen Äußerungen des Wasserwirtschaftsamtes oder der Fachberatung für Fischerei in Frage zu stellen (vgl. BayVGH, B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - juris Rn. 13 m.w.N.; vgl. auch BayVGH, B.v. 27.7.2011 - 22 M 10.2119 - juris Rn. 8 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 04.02.2014 - 8 CS 13.1848

    Gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung

    Die Notwendigkeit weiterer Begutachtung ist lediglich dann gegeben, wenn sich dem Gericht der Eindruck aufdrängen muss, dass das Gutachten des Wasserwirtschaftsamts unvollständig oder widersprüchlich ist, auf einem fehlerhaften Sachverhalt beruht, der Gutachter nicht hinreichend sachkundig oder parteilich war oder ein anderer Gutachter erkennbar über überlegene Forschungsmittel verfügt (aus der jüngsten Rechtsprechung vgl. BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - BayVBl 2012, 47/48; B.v. 19.9.2013 - 8 ZB 11.1052 - juris Rn. 17 m.w.N.; B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - BA S. 5 f.; B.v. 9.1.2014 - 8 ZB 12.1264 - BA S. 3/4).
  • VG Regensburg, 10.09.2014 - 8 M 14.468

    Kostenfestsetzungsbeschluss, Privatgutachten, Kostenerstattung, notwendige

    Offensichtlich ungeeignete Gutachten, die zu für den Rechtsstreit nicht entscheidungserheblichen Fragen Stellung nehmen oder sonst nicht geeignet sind, den Sachvortrag des Betroffenen hinreichend zu substantiieren und die Ermittlungen des Gerichts von Amts wegen zu beeinflussen, sind nicht erstattungsfähig (zum Ganzen BayVGH, B. v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - juris Rn. 12 m. w. N.; vgl. auch BayVGH, B. v. 27.7.2011 - 22 M 10.2119 - juris Rn. 7 f.).

    Hierzu wird ein Betroffener häufig ohne Hinzuziehung eines privaten Sachverständigen nicht in der Lage sein, weil ihm die besonderen Fachkenntnisse der staatlichen Seite fehlen, um die fachspezifischen Äußerungen des Wasserwirtschaftsamtes oder der Fachberatung für Fischerei in Frage zu stellen (vgl. BayVGH, B. v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - juris Rn. 13 m. w. N.; vgl. auch BayVGH, B. v. 27.7.2011 - 22 M 10.2119 - juris Rn. 8 m. w. N.).

  • VGH Bayern, 30.04.2014 - 8 ZB 12.1118

    Bewilligung einer Grundwasserentnahme zum Zwecke der Trinkwasserversorgung;

    Die Notwendigkeit weiterer Begutachtung ist lediglich dann gegeben, wenn sich dem Erstgericht der Eindruck aufdrängen muss, dass das Gutachten des Wasserwirtschaftsamts unvollständig oder widersprüchlich ist, auf einem fehlerhaften Sachverhalt beruht, der Gutachter nicht hinreichend sachkundig oder parteilich war oder ein anderer Gutachter erkennbar über überlegene Forschungsmittel verfügt (aus der jüngsten Rechtsprechung vgl. BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - BayVBl 2012, 47/48; B.v. 19.9.2013 -8 ZB 11.1052 - juris Rn. 17 m.w.N.; B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - BA S. 5 ff.; B.v. 9.1.2014 - 8 ZB 12.1264 - BA S. 3 ff.).
  • VGH Bayern, 01.04.2014 - 8 CS 13.2314

    Zur Behandlung einer wasserrechtlichen Duldungsanordnung für eine Abwasserleitung

  • OVG Niedersachsen, 15.01.2014 - 7 OA 112/13

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens in Verfahren des

  • FG Hamburg, 24.06.2017 - 3 KO 56/17

    Kostenrecht/Finanzgerichtsordnung: Privatgutachten-Kosten und Erledigungsgebühr

  • VGH Bayern, 16.12.2015 - 8 ZB 14.1471

    Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

  • VGH Bayern, 07.04.2022 - 8 M 22.584

    Erstattung von Aufwendungen für zwei Privatgutachten

  • VGH Bayern, 13.05.2014 - 8 ZB 13.1600

    Unzulässigkeit einer Nassauskiesung in einem Vorranggebiet für die öffentliche

  • VGH Bayern, 09.01.2014 - 8 ZB 12.1264

    Bewertungsvorsprung des Wasserwirtschaftsamts

  • VG Regensburg, 17.11.2021 - RN 6 K 21.1198

    Klage gegen bauordnungsrechtliche Beseitigungsanordnung hinsichtlich einer

  • VG München, 17.08.2021 - M 1 M 17.2136

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss, Kosten für privat in Auftrag

  • VGH Bayern, 23.01.2014 - 8 ZB 13.2350

    Antrag auf Zulassung der Berufung

  • VG Augsburg, 25.07.2014 - Au 7 K 13.244

    Kostenersatz für Feuerwehreinsatz; vorsätzlich herbeigeführte Gefahr;

  • VG München, 23.06.2014 - M 8 M 13.5193

    Kostenerinnerung; Erstattungsfähigkeit eines Privatgutachtens; notwendige

  • VG Bayreuth, 07.01.2014 - B 5 K 11.355

    Zuwendung für die Errichtung einer Abwasseranlage; Rücknahme des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht